Tierarzneimittelgesetz § 50 – in Kraft seit dem 28. Januar 2022

Vet holding homeopathic globules for a little maltese dog

In Kurzfassung verbietet das TAMG $50 in seiner neuesten Fassung uns Tierheilpraktikern und Ihnen, den Haltern, unseren Tieren Arzneimittel zu verordnen oder zu verabreichen, die nicht für Tiere zugelassen sind. Tun wir es dennoch, so machen wir uns einer Ordnungswidrigkeit nach § 89 Abs.2 Nr. 5, Abs. 6 TAMG schuldig, die geahndet wird.

Dies gilt beispielsweise für Betaisodonna-Salbe, die nicht für Tiere zugelassen ist, aber auch für die Majorität der homöopathischen Mittel der DHU – der Deutschen Homöopathie Union, weil sie fast alle nur für den Humanbereich zugelassen sind.

Als Klassische Homöopathin arbeite ich i.d.R. nicht mit D-Potenzen oder Komplexmitteln – was mir die homöopathische Behandlung im Rahmen des neuen Gesetzes sehr erschwert. Rechts und links schließen die homöopathisch arbeitenden (Tier-)Kollegen ihre Praxen. Leider wurde der erste Einspruch beim Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Die Zulassung weiteren homöopathischer Mittel und Potenzen erfordert Geld und Zeit. Die DHU hat mir telefonisch mitgeteilt, dass sie zunächst abwarten wollen, wie sich die Situation entwickelt – in anderen Worten, sie hoffen, dass das Gesetz nicht lange Gültigkeit hat.

Nach langer, reiflicher Überlegung habe ich folgende Möglichkeit entwickelt, doch noch weiter homöopathisch behandeln zu können:

In der Homöopathie gibt es die Möglichkeit Klinisch oder Klassisch zu behandeln. Bei erster Variante wird schnell nach akuter Symptomlage verordnet und meist nicht ausführlich nachgeschaut bzw. abgewogen, welches Mittel gegeben werden soll. Dies werde ich in Zukunft in entsprechenden Situationen anwenden, sofern möglich: mit den für Tiere zugelassenen homöopathischen (wenigen) Mitteln der DHU in Niedrigpotenzen.

Für die Anwendung der Klassischen Homöopathie ist eine ausführliche Anamnese erforderlich und die damit einher gehende Differenzierung des ähnlichsten Mittels. Die dann verordneten Potenzen sind meist Hochpotenzen, ab C30.

In Österreich sieht die Situation etwas anders aus als bei uns. Die Firma Remedia hat ein größeres Angebot und dies schließt auch Hochpotenzen von ca. 20 Mitteln ein, die für Tiere zugelassen sind. Außerdem arbeiten sie unter Hochdruck an der Lösung des Problems.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde das bis dato geltende Importverbot von ausländischen, aber immerhin aus der EU stammenden Mitteln mit In-Kraft-Treten des Gesetzes aufgehoben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass ich auch weiterhin Klassische Homöopathie für Tiere anbieten kann – es ist nur komplizierter und langwieriger geworden – die Mittel müssen von den Haltern nach der Anamnese und Mittelauswahl bei Remedia bestellt werden und gelangen auf dem (längeren) Postweg zu uns, statt das sie mal eben in der nächsten Apotheke bestellen zu können.

 

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